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Die Krisenintervention zielt darauf ab, Menschen in akuten Krisensituationen rasche Unterstützung bei der Bewältigung von belastenden emotionalen Zuständen zu bieten, ihnen beizustehen, akute Symptome zu lindern sowie effektive Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Ziel jeder Krisenintervention ist es, Betroffenen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, um zukünftige Krisen besser zu bewältigen und ihnen beim Wiederaufbau von Stabilität und Wohlbefinden zu helfen.

 

Eine Krisenintervention ist innert 72 Stunden nach Anmeldung im ZPPZ möglich. Bei Bedarf nach sofortiger Unterstützung klicken Sie bitte hier

 

Konditionen

  • Ein Kriseninterventionsgespräch dauert max. 90min.

  • Unter besonderen Umständen offerieren wir eine überbrückende ambulante psychotherapeutische Behandlung.  

  • Kriseninterventionen finden in den Räumlichkeiten des ZPPZ statt.

 

Kosten und Kostenübernahme

Mit einer Anordnung für psychologische Psychotherapie werden die Kosten für eine Krisenintervention von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen (abzgl. Franchise und Selbstbehalt). Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Psychiater und bitten Sie um eine Anordnung für psychologische Psychotherapie. Das Anordnungsformular finden Sihier. Bitte bringen Sie die Anordnung sowie Ihre Krankenkassenkarte zum ersten Termin mit.

 

Terminbuchung

Für die Vereinbarung eines Termins klicken Sie hier. 

Wichtig: Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin die Anordnung für psychologische Psychotherapie sowie Ihre Krankenkassenkarte mit. Bei fehlender Anordnung zum Durchführungszeitpunkt kann die Kostenübernahme durch die Versicherung abgelehnt werden.

 

Terminabsage

Termine können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei storniert werden. Kurzfristige Terminabsagen werden in Rechnung gestellt.

Die Mahngebühren für die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) sind kostenlos, betragen CHF 20.00 für die zweite Mahnung und CHF 50.00 für eine allfällig dritte Mahnung. Die Rechnungsstellung und Zahlungserinnerungen erfolgen ausschliesslich via E-Mail.    

Ärztliche Schweigepflicht 

Der Schutz Ihrer Privatsphäre und die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Informationen sind uns ein zentrales Anliegen. Unsere Fachpersonen unterliegen wir der ärztlichen Schweigepflicht, die gemäss den gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz streng geregelt ist. Diese Pflicht garantiert, dass sämtliche Informationen, die Sie mit uns teilen, vertraulich behandelt werden und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben werden dürfen. In bestimmten Fällen kann es notwendig oder hilfreich sein, dass wir Informationen an andere Fachpersonen, Institute oder Institutionen weiterleiten. Dafür benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung. Sie können die Schweigepflichtsentbindung bequem herunterladen und ausgefüllt bei uns einreichen.

Generelle Information

Aus Rücksichtnahme auf den Praxishund sind Tiere in unseren Räumlichkeiten leider nicht erlaubt. Wir danken für Ihr Verständnis!

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