
Fachstelle Diagnostik
Diagnostische Abklärungen zeitnah, klar, übersichtlich.
Die Fachstelle Diagnostik ist Teil des ZPPZ und spielt eine zentrale Rolle in unserem ambulanten Kompetenzzentrum. Die Hauptaufgabe der Fachstelle Diagnostik liegt in der systematischen und evidenzbasierten Befunderhebung und Diagnosestellung bei psychischen Störungen, einschliesslich der Abgrenzung wichtiger Differentialdiagnosen. Der diagnostische Prozess orientiert sich an den neuesten Leitlinien und Standards.
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Wir bieten Spezialabklärungen in den Bereichen ADHS, Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Angststörungen, affektive Störungen, Traumafolge- und Belastungsstörungen, Borderline und Persönlichkeitsstörungen und psychotische Störungen an. Weiterhin beinhaltet unser Angebot eine allgemeine diagnostische Abklärung für eine umfassende systematische Abklärung unterschiedlicher klinischer Symptombereiche. In Abhängigkeit von der Fragestellung wird von unserem Spezialistenteam ein individuelles Abklärungsvorgehen geplant.
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Unsere Fachstelle Diagnostik steht den Anliegen von Patient:innen, Fachkolleg:innen und Zuweisenden zu Verfügung. Abklärungen und diagnostische Einschätzungen im Sinne von Zweitmeinungen sind ebenfalls möglich. Setzen Sie sich für die Besprechung Ihres Anliegens mit uns in Verbindung: diagnostik@zppz.ch
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Zuweisende finden hier weitere Informationen.​
Spezialabklärung
ADHS
​Die Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zählt zu den häufigsten psychischen Störungen in der Kindheit und Jugend. Im Rahmen der neuen Klassifikation (ICD-11) wird ADS - als Beschwerdebild ohne vorherrschende Hyperaktivität - nicht mehr wie bisher als eigenständige Diagnose aufgeführt, sondern unter der Überkategorie von Aufmerksamkeitsdefizitstörungen subsumiert. ADHS wird im Sinne der Neurodiversität als eine spezifische Ausdrucksform menschlicher Vielfalt betrachtet, welche sowohl Herausforderungen als auch besondere Stärken mit sich bringen kann. Eine frühe Diagnose und gezielte Unterstützung sind entscheidend, um die Lebensqualität von Betroffenen zu verbessern und ihre individuellen Fähigkeiten zu fördern.
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Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass eine Vielzahl neurodivergenter Menschen mit Symptomen eines ADHS im Kindes- und Jugendalter die Herausforderungen auch im erwachsenen Alter erleben und oftmals im privaten und beruflichen Alltag darunter leiden. Typische Merkmale von ADHS umfassen Schwierigkeiten im Bereich der Aufmerksamkeit und der Konzentration, Impulsivität sowie teilweise eine ausgeprägte Unruhe. Bei Erwachsenen treten zudem häufig zusätzliche Herausforderungen in der Organisation und Strukturierung des Alltags auf. Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung wird häufig von anderen psychischen Störungen wie Depressionen, Angststörungen oder Suchterkrankungen begleitet, was die Diagnosestellung erschweren kann. Viele neurodivergente Erwachsene, die erst spät die Diagnose ADHS erhalten, haben bereits zahlreiche Schwierigkeiten erlebt – sei es in der Schule, in Partnerschaften oder im sonstigen sozialen Umfeld. Eine frühzeitige Diagnostik und Behandlung von ADHS im Erwachsenenalter kann die Lebensqualität signifikant steigern. Daher bieten wir in unserem Zentrum eine ausführliche ADHS-Abklärung für erwachsene Personen ab 18 Jahren an. Unser spezialisiertes Angebot richtet sich an alle Personen mit Verdacht auf ADHS.
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Anmeldungen und Zuweisungen an: diagnostik@zppz.ch
Spezialabklärung
Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
​Die Autismus-Spektrum-Störung (ASS) bezeichnet gemäss heutigem Verständnis eine Gruppe von neurobiologischen Entwicklungsstörungen, welche sich durch anhaltende Beeinträchtigungen in den Bereichen der sozialen Interaktion, der Kommunikation sowie durch stereotype und repetitive Verhaltensmuster auszeichnen. ASS umfasst verschiedene Unterformen, darunter den frühkindlichen Autismus, den atypischen Autismus und das Asperger-Syndrom.
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Die Symptome der ASS variieren stark in ihrer Ausprägung und werden im Rahmen eines Spektrums eingeordnet. Betroffene können Schwierigkeiten haben, nonverbale Kommunikationssignale zu interpretieren, emotionale Resonanz zu zeigen und soziale Beziehungen zu pflegen. Häufig weisen Betroffene auch spezifische Interessen oder Vorlieben auf und zeigen Verhaltensweisen, die für sie beruhigend oder vertraut sind. Bei biologisch weiblichen oder weiblich sozialisierten Personen zeigen sich autistische Merkmale oft subtiler, was häufig zu einer späteren Diagnosestellung führt.
Die genauen Ursachen der ASS sind noch nicht vollständig geklärt. Es wird anhand der aktuellen Forschungsergebnisse von einer Kombination aus genetischen und umweltbedingten Faktoren ausgegangen. Eine frühzeitige Diagnose und individuelle Unterstützung können betroffenen Personen helfen, ihre Herausforderungen zu bewältigen und ihr Potenzial zu entfalten.
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Daher bieten wir in unserem Zentrum eine ausführliche ASS-Abklärung für erwachsene Personen ab 18 Jahren an. Unser spezialisiertes Angebot richtet sich an alle Personen mit Verdacht auf ASS.
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Anmeldungen und Zuweisungen an: diagnostik@zppz.ch
Spezialabklärung
Angststörungen
​Angststörungen sind weit verbreitete psychische Störungen, die Menschen jeden Alters betreffen können. Nach den aktuellen Klassifikationen ICD-10 und ICD-11 umfassen Angststörungen eine Vielzahl von Störungsbildern, darunter Panikstörungen, Agoraphobie, soziale Angststörungen, generalisierte Angststörungen und zahlreiche spezifische Phobien. Die Symptome können von anhaltender Nervosität und Sorgen über Panikattacken, Vermeidungsverhalten bis hin zu erheblichen körperlichen Beschwerden reichen wie Übelkeit, Herzrasen oder Atemnot.
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Die moderne Sichtweise auf Angststörungen betrachtet sie als Reaktionen, die sowohl biologische als auch psychologische Faktoren berücksichtigen. Diese Bedingungen werden häufig von anderen psychischen Beschwerden oder Störungen begleitet, was die Diagnose und Behandlung komplizierter machen kann. In vielen Fällen erleben Betroffene bereits in der Kindheit oder Jugend erste Symptome, die sich im Erwachsenenalter fortsetzen und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen können.
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Studien zeigen, dass frühzeitige Interventionen und individuelle Therapiekonzepte für Menschen mit Angststörungen entscheidend sind, um die Lebensqualität zu verbessern und eine Stabilisierung im persönlichen und beruflichen Umfeld zu erreichen.
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Im ZPPZ bieten wir eine umfassende Spezialabklärung für Angststörungen an, die sich an Erwachsene ab 18 Jahren richtet. Bei uns stehen Ihnen erfahrene Fachkräfte zur Verfügung, um eine präzise Diagnose zu stellen und gemeinsam individuelle Behandlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
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Anmeldungen und Zuweisungen an: diagnostik@zppz.ch
Spezialabklärung
Affektive Störungen
Affektive Störungen gehören zu den häufigsten psychischen Störungen und weltweit zu den häufigsten Erkrankungen überhaupt. Zu den affektiven Störungen gehören depressive Störungen, Dysthymien, Manien, bipolare Störungen und saisonale affektive Störungen. Nach den internationalen Klassifikationssystemen ICD-10 und ICD-11 werden diese Störungen durch signifikante Veränderungen der Stimmung, des Antriebs, der Kognition und des emotionalen Wohlbefindens definiert, die oft zu erheblichen Beeinträchtigungen im Alltag führen.
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Affektive Störungen werden anhand der aktuellen empirischen Befunde bedingt durch eine komplexe Wechselwirkung zwischen (epi-)genetischen, biologischen, psychologischen und umweltbedingten Faktoren betrachtet. Das Vorliegen von bestimmten affektiven Störungen kann mit der Notwendigkeit einer psychopharmakologischen Behandlung einhergehen. Eine korrekte und frühzeitige Diagnosestellung mit Einleitung gezielter Interventionen ist entscheidend, um die Lebensqualität von Betroffenen zu verbessern. und chronische Verläufe möglichst zu verhindern. Viele Menschen erleben erste Symptome bereits deutlich früher, bevor sie entsprechende Hilfe in Anspruch nehmen. Eine individuelle Therapie kann helfen, die emotionalen Herausforderungen zu bewältigen und die Stabilität im persönlichen und beruflichen Leben wiederherzustellen.
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Das ZPPZ bietet eine umfassende Spezialabklärung für affektive Störungen an, die sich an Erwachsene ab 18 Jahren richtet. Unsere erfahrenen Fachkräfte stehen Ihnen zur Verfügung, um eine präzise Diagnose zu stellen und gemeinsam mit Ihnen geeignete Behandlungsansätze zu entwickeln.
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Anmeldungen und Zuweisungen an: diagnostik@zppz.ch
Spezialabklärung
Borderline und Persönlichkeitsstörungen
Persönlichkeitsstörungen bezeichnen eine Gruppe komplexer psychischen Beschwerdebilder, bei denen sich häufig bereits in der Jugend oder im frühen Erwachsenenalter Herausforderungen in der Lebensführung und Funktionseinschränkungen auf emotionaler, kognitiver und interpseroneller Ebene zeigen. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass zahlreiche Betroffene unterschiedliche Symptome in den Bereichen des emotionalen Befindens, des Selbstbilds und dem Identitätsgefühl, der Denkprozesse und der zwischenmenschlichen Beziehungen aufweisen und oftmals stark unter den Auswirkungen der Persönlichkeitsstörung leiden.
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Persönlichkeitsstörungen sind häufig mit anderen psychischen Störungen wie Depressionen, Angststörungen oder Suchterkrankungen assoziiert, was die Diagnosestellung und Behandlung erschweren machen kann. Viele Erwachsene, welche durch eine professionelle Diagnosestellung und Aufklärung erst spät eine Erklärung für ihre Problematiken erhalten, haben bereits zahlreiche Schwierigkeiten in ihren sozialen und beruflichen Lebensbereichen erlebt.
Eine frühzeitige Diagnostik und adäquate Therapie von Persönlichkeitsstörungen können die Lebensqualität erheblich verbessern. Daher bieten wir in unserem Zentrum eine umfassende Abklärung und diagnostische Einschätzung für erwachsene Personen ab 18 Jahren an. Für eine sichere Diagnosestellung ist allerdings ein längerer Beobachtungszeitraum notwendig. Gerne bieten wir bei Bedarf auf eine zielgerichtete therapeutische Behandlung an.
Anmeldungen und Zuweisungen an: diagnostik@zppz.ch
Spezialabklärung
Traumafolge- und Belastungsstörungen
Traumafolgestörungen und Belastungsstörungen zählen zu den gravierendsten psychischen Störungen, die durch belastende Lebensereignisse oder traumatische Erfahrungen ausgelöst werden können. Zu diesen Störungen gehören unter anderem die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die komplexe posttraumatische Belastungsstörung (kPTBS), akute Belastungsstörungen sowie Anpassungsstörungen. Nach den internationalen Klassifikationssystemen ICD-10 und ICD-11 zeichnen sich diese Störungen durch intensive emotionale und körperliche Reaktionen, intrusive Gedanken (Flashbacks), Vermeidungsverhalten sowie eine erhöhte Wachsamkeit und ein Hyperaousal aus, die oft zu erheblichen Problemen im Alltag führen.
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Aktuelle empirische Befunde zeigen, dass unterschiedliche Prädispositionen wie (epi-)genetische Faktoren, familiäre Vorbedingungen sowie mit Resilienz assoziierter Merkmale die Entstehung oder Nicht-Entstehung einer Traumafolgestörungen beeinflussen können. Das Erleben traumatischer Erfahrungen sollte in einer komplexen Wechselwirkung zwischen biologischen, psychologischen sowie sozialen Faktoren betrachtet werden. Viele Betroffene erleben durch nicht verarbeitete Traumata langfristige emotionale, kognitive und soziale Beeinträchtigungen, die eine gezielte therapeutische Intervention erfordern. Eine präzise und frühe Diagnosestellung ist entscheidend, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und das Risiko einer Verstärkung der Symptomatik und möglicher Begleitsymptome sowie eine Chronifizierung zu reduzieren. Eine korrekte Diagnosestellung stellt eine notwendige Voraussetzung für eine adäquate und gezielte professionelle Behandlung dar.
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Das ZPPZ bietet eine umfassende Spezialabklärung für Traumafolgestörungen und Belastungsstörungen an, die sich an Erwachsene ab 18 Jahren richtet. Unser spezialisiertes Angebot richtet sich an alle Personen mit Verdacht auf eine Traumafolgestörung oder Belastungsstörung.
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Spezialabklärung
Psychotische Störungen
Bei psychotischen Störungen handelt es sich oftmals um stark beeinträchtigende psychische Störungen, welche das Erleben der Realität stark verändern. Zu diesen Störungen gehören unter anderem Schizophrenien, schizoaffektive Störungen, polymorph psychotische Störungen, substanzinduzierte psychotische Störungen und wahnhafte Störungen. Psychotische Störungen sind nach den internationalen Klassifikationssystemen ICD-10 und ICD-11 unter anderem durch Veränderungen der Wahrnehmung und des Denkens wie z.B. im Rahmen von Halluzinationen, Wahn oder formalgedankliche Desorganisiertheit, aber auch durch ein vermindertes emotionales Ausdrucksvermögen charakterisiert.
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Anhand der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage wird davon ausgegangen, dass biologische Faktoren eine zentrale Rolle in der Entwicklung von psychotischen Störungen bilden. Es wird allerdings angenommen, dass daneben auch psychologische und soziale Faktoren zur Entstehung von psychotischen Störungen beitragen können. Diese Störungen variieren in der Art, der Schwere und der zeitlichen Manifestation der Symptome sehr stark und erfordern eine differenzierte Betrachtung, um eine korrekte Diagnosestellung und damit verbunden die bestmögliche (oftmals medikamentöse) Therapie zu gewährleisten. Viele Betroffene erleben durch psychotische Episoden nicht nur akute Symptome, sondern auch langfristige Funktionseinschränkungen und Herausforderungen in der sozialen und beruflichen Integration.
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Eine präzise und frühe Diagnosestellung ist bei psychotischen Zustandsbildern entscheidend, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und das Risiko einer Chronifizierung sowie die Entwicklung oder Verstärkung komorbider Störungen zu verringern. Das ZPPZ bietet Personen ab 18 Jahren mit Verdacht auf eine psychotische Störung eine Spezialabklärung an.
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Anmeldungen und Zuweisungen an: diagnostik@zppz.ch
Allgemeine diagnostische Abklärung
​Eine umfassende diagnostische Abklärung bietet Klarheit über das Vorliegen einer oder mehrerer psychischer Störungen. Im Rahmen der allgemeinen Abklärungen werden sowohl aktuelle als auch vergangene Beschwerden systematisch erfasst. Anschliessend erfolgt eine kritische diagnostische Einschätzung, ob die Kriterien für das Vorhandensein einer oder mehrerer psychischer Störungen erfüllt sind. Hierbei werden affektive Störungen (Depression, Manie, bipolare Störung), Angststörungen, Zwangsstörungen, Traumafolgestörungen, schizophrenieforme Störungen, psychosomatische Beschwerdebilder oder Essstörungen systematisch erfasst. Sämtliche Untersuchungsergebnisse werden nach der Untersuchung klar und verständlich vermittelt.
Die allgemeine diagnostische Abklärung ist ein wesentlicher Schritt, um Betroffenen Orientierung zu bieten, die Notwendigkeit einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung einzuschätzen und einen konkreten Behandlungsplan zu erstellen. Die diagnostische Abklärung erfolgt in Form halbstrukturierter klinischer Interviews, um eine hohe Aussagekraft zu gewährleisten. Eine präzise diagnostische Einschätzung ist für den Erfolg der Behandlung entscheidend und sollte vor Beginn jeder psychiatrisch-psychotherapeutischen Massnahme stattfinden.
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Unsere Abklärungen richten sich in erster Linie an Erwachsene ab 18 Jahren. Es besteht auch die Möglichkeit, eine diagnostische Abklärung in unserem Zentrum durchzuführen, wenn bereits eine externe Behandlung erfolgt. Wir streben eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten an, stehen Betroffenen jedoch auch für Zweitmeinungen zur Verfügung.
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Anmeldungen und Zuweisungen an: diagnostik@zppz.ch
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Allgemeine Informationen
Konditionen
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Die Anzahl Untersuchungstermine variiert und hängt stark von der Fragestellung ab.
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Die diagnostischen Abklärungen finden in den Räumlichkeiten des ZPPZ und teilweise online statt.
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Alle Untersuchungsergebnisse werden in einem persönlichen Gespräch verständlich vermittelt und die weiteren Schritte und Möglichkeiten besprochen.
Kosten und Kostenübernahme
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Grundversicherung
Die Leistungen für die psychotherapeutische Behandlung werden als ambulante Behandlungskosten durch die Grundversicherung der Krankenkasse (abzgl. Franchise und Selbstbehalt) übernommen. Hierfür benötigt es eine Anordnung für psychologische Psychotherapie. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Psychiater und bitten Sie um eine Anordnung für psychologische Psychotherapie. Das Anordnungsformular finden Sie hier. Bitte bringen Sie die Anordnung sowie Ihre Krankenkassenkarte zum ersten Termin mit. -
Selbstzahler
Auf Wunsch ist eine Selbstzahlung möglich. Als Selbstzahler:in tragen Sie die Kosten für die Therapie selber. Eine Krankenkasse wird nicht involviert oder informiert. Sie benötigen keine Anordnung für psychologische Psychotherapie. Bei Selbstzahlung wird vorab ein individueller Kostenvoranschlag anhand der Fragestellung ausgestellt.
Terminbuchung
Für die Vereinbarung eines Termins klicken Sie hier.
Wichtig: Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin die Anordnung für psychologische Psychotherapie sowie Ihre Krankenkassenkarte mit. Bei fehlender Anordnung zum Durchführungszeitpunkt kann die Kostenübernahme nicht über die Versicherung abgerechnet werden.
Terminabsage
Termine können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei storniert werden. Kurzfristige Terminabsagen werden in Rechnung gestellt.
Die Mahngebühren für die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) sind kostenlos, betragen CHF 20.00 für die zweite Mahnung und CHF 50.00 für eine allfällig dritte Mahnung. Die Rechnungsstellung und Zahlungserinnerungen erfolgen ausschliesslich via E-Mail.
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Ärztliche Schweigepflicht
Der Schutz Ihrer Privatsphäre und die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Informationen sind uns ein zentrales Anliegen. Unsere Fachpersonen unterliegen wir der ärztlichen Schweigepflicht, die gemäss den gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz streng geregelt ist. Diese Pflicht garantiert, dass sämtliche Informationen, die Sie mit uns teilen, vertraulich behandelt werden und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben werden dürfen. In bestimmten Fällen kann es notwendig oder hilfreich sein, dass wir Informationen an andere Fachpersonen, Institute oder Institutionen weiterleiten. Dafür benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung. Sie können die Schweigepflichtsentbindung bequem herunterladen und ausgefüllt bei uns einreichen.
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Generelle Information
Bitte beachten Sie, dass das Mitführen von Tieren in den Praxisräumen untersagt ist. Davon ausgenommen ist unser Praxishund. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
