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Hintergrundbild Fachstelle Diagnostik ZPPZ

Unsere Fachstellen Diagnostik sind befinden sich in Luzern und in Zürich. Sie sind Teil des ZPPZ und spielen eine zentrale Rolle in unserem ambulanten Kompetenzzentrum. Die Hauptaufgabe der Fachstellen Diagnostik liegen in der systematischen und evidenzbasierten Befunderhebung und Diagnosestellung bei psychischen Störungen, einschliesslich der Abgrenzung wichtiger Differentialdiagnosen. Der diagnostische Prozess orientiert sich an den neuesten Leitlinien und Standards.

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Wir bieten Spezialabklärungen in den Bereichen ADHS, Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Angststörungen, affektive Störungen, Traumafolge- und Belastungsstörungen, Borderline und Persönlichkeitsstörungen und psychotische Störungen an. Weiterhin beinhaltet unser Angebot eine allgemeine diagnostische Abklärung für eine umfassende systematische Abklärung unterschiedlicher klinischer Symptombereiche. In Abhängigkeit von der Fragestellung wird von unserem Spezialistenteam ein individuelles Abklärungsvorgehen geplant.  

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Unsere Fachstellen Diagnostik stehen den Anliegen von Patient:innen, Fachkolleg:innen und Zuweisenden zur Verfügung. Abklärungen und diagnostische Einschätzungen im Sinne von Zweitmeinungen sind ebenfalls möglich. Setzen Sie sich für die Besprechung Ihres Anliegens mit uns in Verbindung: diagnostik@zppz.ch

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Zuweisende finden hier weitere Informationen.​

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Wählen Sie Ihre passende Anlaufstelle in Zürich oder Luzern:

Allgemeine Informationen
 

Konditionen

  • Die Anzahl Untersuchungstermine variiert und hängt stark von der Fragestellung ab.

  • Die diagnostischen Abklärungen finden in den Räumlichkeiten des ZPPZ und teilweise online statt.

  • Alle Untersuchungsergebnisse werden in einem persönlichen Gespräch verständlich vermittelt und die weiteren Schritte und Möglichkeiten besprochen.

 

Kosten und Kostenübernahme

  • Grundversicherung 
    Die Leistungen für die psychotherapeutische Behandlung werden als ambulante Behandlungskosten durch die Grundversicherung der Krankenkasse (abzgl. Franchise und Selbstbehalt) übernommen. Hierfür benötigt es eine Anordnung für psychologische Psychotherapie. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Psychiater und bitten Sie um eine Anordnung für psychologische Psychotherapie. Das Anordnungsformular finden Sie
    hier. Bitte bringen Sie die Anordnung sowie Ihre Krankenkassenkarte zum ersten Termin mit.

  • Selbstzahler
    Auf Wunsch ist eine Selbstzahlung möglich. Als Selbstzahler:in tragen Sie die Kosten für die Therapie selber. Eine Krankenkasse wird nicht involviert oder informiert. Sie benötigen keine Anordnung für psychologische Psychotherapie. Bei Selbstzahlung wird vorab ein individueller Kostenvoranschlag anhand der Fragestellung ausgestellt. 

 

Terminbuchung

Für die Vereinbarung eines Termins klicken Sie hier. 

Wichtig: Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin die Anordnung für psychologische Psychotherapie sowie Ihre Krankenkassenkarte mit. Bei fehlender Anordnung zum Durchführungszeitpunkt kann die Kostenübernahme nicht über die Versicherung abgerechnet werden.

 

Terminabsage

Termine können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei storniert werden. Kurzfristige Terminabsagen werden in Rechnung gestellt.

Die Mahngebühren für die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) sind kostenlos, betragen CHF 20.00 für die zweite Mahnung und CHF 50.00 für eine allfällige dritte Mahnung. Die Rechnungsstellung und Zahlungserinnerungen erfolgen ausschliesslich via E-Mail.   

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Ärztliche Schweigepflicht 

Der Schutz Ihrer Privatsphäre und die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Informationen sind uns ein zentrales Anliegen. Unsere Fachpersonen unterliegen wir der ärztlichen Schweigepflicht, die gemäss den gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz streng geregelt ist. Diese Pflicht garantiert, dass sämtliche Informationen, die Sie mit uns teilen, vertraulich behandelt werden und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben werden dürfen. In bestimmten Fällen kann es notwendig oder hilfreich sein, dass wir Informationen an andere Fachpersonen, Institute oder Institutionen weiterleiten. Dafür benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung. Sie können die Schweigepflichtsentbindung bequem herunterladen und ausgefüllt bei uns einreichen.

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Generelle Information

Bitte beachten Sie, dass das Mitführen von Tieren in den Praxisräumen untersagt ist. Davon ausgenommen ist unser Praxishund. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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